Instandhaltung? Abrechnung? Eigentümerversammlung?
Wir kümmern uns darum!
Zu unserem Leistungsangebot gehören u.a.:
Was bedeutet „Zertifizierter Verwalter“ ?
Wohnungseigentümer/innen haben ab Dezember 2022 einen Anspruch auf die Verwaltung durch einen „Zertifizierten Verwalter“. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind. So steht es im neuen § 26a Abs. 1 WEG.
Immobilienkaufleute und Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt. Das bedeutet, dass durch ihre Bestellung zur Verwalterin oder zum Verwalter der Anspruch jedes Wohnungseigentümers und jeder Wohnungseigentümerin nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG erfüllt wird.
Was heißt das für Sie bei der WBG Zittau?
Wir sind zertifizierte Verwalter und berechtigt Ihre Objekte ordnungsgemäß zu verwalten. Unsere Mitarbeiter sind sehr gut ausgebildet, qualifiziert und besitzen abgeschlossene Ausbildungen als Immobilienkaufleute oder können einen Studienabschluss mit immobilienrechtlichen Schwerpunkt nachweisen.
Des Weiteren legt die WBG Zittau Wert auf die regelmäßigen Weiterbildungen aller Mitarbeiter und arbeitet u.a. eng mit dem Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen zusammen.